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412.111 CH-OW

Art. 11 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule - b. bei besonderen pädagogischen Bedürfnissen

Inhalt und Gestaltung des Schulzeugnisses
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Art. 11 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule · b. bei besonderen pädagogischen Bedürfnissen

1. Für Lernende mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen können in einem oder in mehreren Fächern individuelle Lernziele (ILZ) vereinbart werden. Anstelle von Noten werden im Zeugnis folgende Bemerkungen eingetragen

a. * ILZ: Individuelle Lernziele infolge Mehrsprachigkeit;

b. * ILZ: Individuelle Lernziele.

c.-d. * ...

1a. Bei Lernenden mit einer Verhaltensbehinderung können in einer oder mehreren überfachlichen Kompetenzen individuelle Lernziele vereinbart und im Zeugnis eingetragen werden.

2. Bei Lernenden mit individuellen Lernzielen ist dem Schulzeugnis das Beiblatt „Beurteilungsformular ILZ“ beizulegen.

3. Für Lernende, welche in einzelnen Fächern mit erweiterten Lernzielen gefördert werden, kann dies zusätzlich in der Rubrik Bemerkungen mit „Erweiterte Lernziele im Fach / in den Fächern... “ eingetragen werden.

4. Für den Promotionsentscheid bzw. das Übertrittsverfahren ist das Vorliegen von Mehrsprachigkeit oder einer Lese- und Rechtschreibstörung angemessen zu berücksichtigen.

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