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412.111 CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule - Beurteilen und Fördern

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule · Beurteilen und Fördern

1. In der Volksschule wird kompetenz- und förderorientiert beurteilt. Die Lernziele orientieren sich an den Kompetenzen des Lehrplans und beinhalten neben dem zu erwerbenden Wissen auch dessen Anwendung.

2. Die Beurteilung der Lernenden vom Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit stützt sich auf

a. die Fremd- und Selbstbeurteilung;

b. * ...

c. Beurteilungsgespräche mit den Lernenden und Erziehungsberechtigten.

3. Die Beurteilung erfolgt ganzheitlich und umfasst vom Kindergarten bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit folgende Kompetenzbereiche gemäss gültigem Lehrplan

a. * Fachliche Kompetenzen: Leistungen in den einzelnen Fächern gemäss Stundentafel;

b. * Überfachliche Kompetenzen: Personale, soziale und methodische Kompetenzen;

c. * ...

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