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412.11 VSCHV CH-OW

Art. 16 Volksschulverordnung (VSchV) - c. Integrierte Orientierungsschule

Bestimmungen für einzelne Stufen
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Art. 16 VSchV · c. Integrierte Orientierungsschule

1. Die integrierte Orientierungsschule umfasst die Stammklassen und die Niveaugruppen. Die Stammklassen bestehen aus Schülerinnen und Schülern verschiedener Anforderungsstufen. Die Niveaugruppen werden auf einer grundlegenden und einer erweiterten Anforderungsstufe unterrichtet.

2. Das zuständige Departement legt fest, welche Fächer in Niveaugruppen geführt werden. Die übrigen Fächer werden in Stammklassen unterrichtet.

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