410.3
RSZ
CH-OW
Art. 8 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Behandlung von Lernenden aus Vereinbarungskantonen
Lernende
Art. 8 RSZ · Behandlung von Lernenden aus Vereinbarungskantonen
1. Die Standortkantone bzw. die von ihnen angebotenen Schulen gewähren den Lernenden, deren Schulbesuch dieser Vereinbarung untersteht, die gleiche Rechtsstellung wie den eigenen Lernenden.