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410.3 RSZ CH-OW

Art. 8 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Behandlung von Lernenden aus Vereinbarungskantonen

Lernende
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Art. 8 RSZ · Behandlung von Lernenden aus Vereinbarungskantonen

1. Die Standortkantone bzw. die von ihnen angebotenen Schulen gewähren den Lernenden, deren Schulbesuch dieser Vereinbarung untersteht, die gleiche Rechtsstellung wie den eigenen Lernenden.

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