Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.3 RSZ CH-OW

Art. 6 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Voraussetzungen für die Beitragsleistung

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 RSZ · Voraussetzungen für die Beitragsleistung

1. Die Vereinbarungskantone erteilen die Bewilligung für den ausserkantonalen Schulbesuch. Die Konferenz der Vereinbarungskantone regelt das Verfahren.

2. Die ausserkantonalen Lernenden auf der Sekundarstufe II werden vom Standortkanton nur aufgenommen, sofern sie die Aufnahmebedingungen des Standort- und des Wohnsitzkantons erfüllen. Standort- und Wohnsitzkanton können abweichende Vereinbarungen zum Aufnahmeverfahren treffen.

← Art. 5 RSZ Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Zweck Art. 7 RSZ →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →