410.3
RSZ
CH-OW
Art. 6 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Voraussetzungen für die Beitragsleistung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 RSZ · Voraussetzungen für die Beitragsleistung
1. Die Vereinbarungskantone erteilen die Bewilligung für den ausserkantonalen Schulbesuch. Die Konferenz der Vereinbarungskantone regelt das Verfahren.
2. Die ausserkantonalen Lernenden auf der Sekundarstufe II werden vom Standortkanton nur aufgenommen, sofern sie die Aufnahmebedingungen des Standort- und des Wohnsitzkantons erfüllen. Standort- und Wohnsitzkanton können abweichende Vereinbarungen zum Aufnahmeverfahren treffen.