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410.3 RSZ CH-OW

Art. 5 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Liste der beitragsberechtigten Ausbildungen

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 RSZ · Liste der beitragsberechtigten Ausbildungen

1. In der Liste der beitragsberechtigten Ausbildungen (Anhang II) legen die Standortkantone fest, welche Ausbildungen der Vereinbarung unterstellt werden. In der Liste geben die übrigen Kantone an, für welche Ausbildungen sie Kantonsbeiträge leisten. Allfällige Einschränkungen werden mit einem Code vereinbart.

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