Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.3 RSZ CH-OW

Art. 3 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Grundsätze

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 RSZ · Grundsätze

1. Die Vereinbarungskantone entrichten für Lernende an ausserkantonalen Ausbildungsstätten je Schuljahr und Ausbildungstyp einheitliche Beiträge.

2. Die Standortkantone sorgen dafür, dass die Bestimmungen dieser Vereinbarung für alle Schulen angewendet werden, die dieser Vereinbarung unterstellt sind.

3. Die Standortkantone sorgen für die entsprechende Information der Schulen.

4. Die Schaffung neuer Ausbildungsangebote erfolgt in Absprache innerhalb der Vereinbarungskantone.

← Art. 2 RSZ Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Zweck Art. 4 RSZ →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →