410.3
RSZ
CH-OW
Art. 2 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 RSZ · Geltungsbereich
1. Die Vereinbarung gilt für öffentliche und private, vom Standortkanton subventionierte Ausbildungsangebote.
2. Sofern ein Ausbildungsangebot Gegenstand dieser Vereinbarung ist und gleichzeitig auch in einer gesamtschweizerischen Vereinbarung geregelt wird, gehen die Bestimmungen dieser Vereinbarung denjenigen der gesamtschweizerischen Vereinbarung vor.