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410.3 RSZ CH-OW

Art. 2 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 RSZ · Geltungsbereich

1. Die Vereinbarung gilt für öffentliche und private, vom Standortkanton subventionierte Ausbildungsangebote.

2. Sofern ein Ausbildungsangebot Gegenstand dieser Vereinbarung ist und gleichzeitig auch in einer gesamtschweizerischen Vereinbarung geregelt wird, gehen die Bestimmungen dieser Vereinbarung denjenigen der gesamtschweizerischen Vereinbarung vor.

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