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410.3 RSZ CH-OW

Art. 14 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 14 RSZ · Inkrafttreten

1. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn ihr mindestens vier Kantone beigetreten sind, frühestens jedoch auf den 1. August 2011.

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