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410.3 RSZ CH-OW

Art. 10 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Konferenz der Vereinbarungskantone

Vollzug
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Art. 10 RSZ · Konferenz der Vereinbarungskantone

1. Die Konferenz der Vereinbarungskantone setzt sich aus je einer Vertretung der Kantone zusammen, die der Vereinbarung beigetreten sind.

2. Ihr obliegt

a. die Festlegung der Beiträge gemäss Art. 7 (Anhang I),

b. die Aufnahme von Ausbildungen in die Liste der beitragsberechtigten Ausbildungen (Anhang II) und die Zuordnung zu den Beitragskategorien,

c. der Erlass von Vollzugsvorschriften,

d. die Bezeichnung der Geschäftsstelle.

3. Sie regelt die Stichdaten und Zahlungsfristen unter Berücksichtigung der entsprechenden Regelungen in den gesamtschweizerischen Vereinbarungen.

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