410.3
RSZ
CH-OW
Art. 1 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 RSZ · Zweck
1. Die Vereinbarung regelt für den Besuch von Ausbildungsangeboten in anderen Vereinbarungskantonen
1. den interkantonalen Zugang,
2. die Stellung der Lernenden sowie
3. die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Lernenden den Trägern der Ausbildungsangebote leisten.