410.2
CH-OW
Art. 3 Konkordat über die Schulkoordination - Empfehlungen
Materielle Vorschriften
Art. 3 Konkordat über die Schulkoordination · Empfehlungen
1. Die Konkordatskantone arbeiten zuhanden aller Kantone Empfehlungen aus, insbesondere für folgende Bereiche
a. Rahmenlehrpläne;
b. gemeinsame Lehrmittel;
c. Sicherstellung des freien Übertritts zwischen gleichwertigen Schulen;
d. Übertritt in die aufgegliederten Oberstufen;
e. Anerkennung von Examenabschlüssen und Diplomen, die in gleichwertigen Ausbildungsgängen erworben wurden;
f. einheitliche Bezeichnung der gleichen Schulstufen und gleichen Schultypen;
g. gleichwertige Lehrerausbildung.
2. Die Konferenz schweizerischer Lehrerorganisationen ist bei der Ausarbeitung dieser Empfehlungen anzuhören.