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410.2 CH-OW

Art. 3 Konkordat über die Schulkoordination - Empfehlungen

Materielle Vorschriften
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Art. 3 Konkordat über die Schulkoordination · Empfehlungen

1. Die Konkordatskantone arbeiten zuhanden aller Kantone Empfehlungen aus, insbesondere für folgende Bereiche

a. Rahmenlehrpläne;

b. gemeinsame Lehrmittel;

c. Sicherstellung des freien Übertritts zwischen gleichwertigen Schulen;

d. Übertritt in die aufgegliederten Oberstufen;

e. Anerkennung von Examenabschlüssen und Diplomen, die in gleichwertigen Ausbildungsgängen erworben wurden;

f. einheitliche Bezeichnung der gleichen Schulstufen und gleichen Schultypen;

g. gleichwertige Lehrerausbildung.

2. Die Konferenz schweizerischer Lehrerorganisationen ist bei der Ausarbeitung dieser Empfehlungen anzuhören.

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