Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.133 CH-OW

Art. 4 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung - Amt für Volks- und Mittelschulen

Organisation und Zuständigkeiten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung · Amt für Volks- und Mittelschulen

1. Das Amt für Volks- und Mittelschulen nimmt folgende Aufgaben im Rahmen von Leistungsangeboten gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. b und c der Verordnung wahr

a. die Erteilung der Kostenübernahmegarantie bei ausserkantonal platzierten Kindern und Jugendlichen vor der Sonderschuleinweisung, in Zusammenarbeit mit der Verbindungsstelle IVSE;

b. die anteilmässige Rechnungsstellung für ausserkantonale Platzierungen an die Einwohnergemeinden;

c. die Erarbeitung des Sonderpädagogischen Konzepts;

d. die Erarbeitung der Entscheide über die Anerkennung sowie den Entzug der Anerkennung von Leistungsangeboten;

e. die Erarbeitung der Leistungsvereinbarungen mit den vom Kanton beauftragten Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern;

f. die Aufsicht, insbesondere über das Finanz- und Rechnungswesen sowie über die Qualität der Dienstleistungen;

g. das Verfügen von sonderpädagogischen Massnahmen im Bereich der Sonderschulung;

h. das Verfügen der Entschädigung von Reisekosten.

← Art. 3 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung Sicherheits- und Sozialdepartement[[1]](#articletitle_text_fn_431383_2_1_c) Art. 5 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →