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410.13 CH-OW

Art. 15 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 15 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Es werden aufgehoben

a. die Verordnung über Beiträge an Kinder- und Jugendheime sowie an Behinderteneinrichtungen vom 10. November 1988;

b. die Ausführungsbestimmungen über die vorläufige Kostentragung für Institutionen im Rahmen der IVSE vom 12. Februar 2008;

c. die Ausführungsbestimmungen über die Anerkennung und Unterstützung sozialpädagogischer Pflegefamilien vom 3. Januar 1989.

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