410.13
CH-OW
Art. 15 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung - Aufhebung bisherigen Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 15 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Es werden aufgehoben
a. die Verordnung über Beiträge an Kinder- und Jugendheime sowie an Behinderteneinrichtungen vom 10. November 1988;
b. die Ausführungsbestimmungen über die vorläufige Kostentragung für Institutionen im Rahmen der IVSE vom 12. Februar 2008;
c. die Ausführungsbestimmungen über die Anerkennung und Unterstützung sozialpädagogischer Pflegefamilien vom 3. Januar 1989.