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410.12 LPVOPERPD CH-OW

Art. 8 Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen (Lehrpersonenverordnung, LPV) - Auftragsfeld Lehrperson

Lehrbewilligung, besoldetes Pensum und beruflicher Auftrag
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Art. 8 Lehrpersonenverordnung, LPV · Auftragsfeld Lehrperson

1. Das Auftragsfeld Lehrperson umfasst

a. die eigene Tätigkeit als steter Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der Schulqualität evaluieren, reflektieren und weiterentwickeln;

b. sich fachlich und pädagogisch weiterbilden;

c. institutionalisierte und nicht institutionalisierte Angebote (schulinterne, kantonale und interkantonale) zur Weiterbildung nutzen.

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