Art. 7 Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen (Lehrpersonenverordnung, LPV) - Auftragsfeld Schule
Art. 7 Lehrpersonenverordnung, LPV · Auftragsfeld Schule
1. Das Auftragsfeld Schule umfasst
a. an schulinternen Lehrerweiterbildungen (SCHILW) teilnehmen;
b. an Teamsitzungen und Schulentwicklungsprojekten teilnehmen;
c. einen Beitrag zum guten Schulklima leisten (beispielsweise durch Zusammenarbeit im Bereich des täglichen Lebens wie Ordnung, Anstand usw.);
d. einen aktiven Beitrag zum Profil der Schule leisten (beispielsweise durch Schulanlässe aller Art, in Schulentwicklungsprojekten usw.);
e. in der Stufe und in der Fachschaft zusammenarbeiten (beispielsweise in Arbeitssitzungen zu pädagogischen und organisatorischen Fragen);
f. an der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Schule mitarbeiten (zum Beispiel in Hospitationsgruppen und kantonal organisierten Veranstaltungen);
g. an Vernehmlassungen mit bildungspolitischem Inhalt teilnehmen;
h. allenfalls die Verantwortung für und die Betreuung von Arbeitsräumen, Geräten usw. übernehmen.