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410.12 LPVOPERPD CH-OW

Art. 7 Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen (Lehrpersonenverordnung, LPV) - Auftragsfeld Schule

Lehrbewilligung, besoldetes Pensum und beruflicher Auftrag
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Art. 7 Lehrpersonenverordnung, LPV · Auftragsfeld Schule

1. Das Auftragsfeld Schule umfasst

a. an schulinternen Lehrerweiterbildungen (SCHILW) teilnehmen;

b. an Teamsitzungen und Schulentwicklungsprojekten teilnehmen;

c. einen Beitrag zum guten Schulklima leisten (beispielsweise durch Zusammenarbeit im Bereich des täglichen Lebens wie Ordnung, Anstand usw.);

d. einen aktiven Beitrag zum Profil der Schule leisten (beispielsweise durch Schulanlässe aller Art, in Schulentwicklungsprojekten usw.);

e. in der Stufe und in der Fachschaft zusammenarbeiten (beispielsweise in Arbeitssitzungen zu pädagogischen und organisatorischen Fragen);

f. an der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Schule mitarbeiten (zum Beispiel in Hospitationsgruppen und kantonal organisierten Veranstaltungen);

g. an Vernehmlassungen mit bildungspolitischem Inhalt teilnehmen;

h. allenfalls die Verantwortung für und die Betreuung von Arbeitsräumen, Geräten usw. übernehmen.

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