410.11
BIV
CH-OW
Art. 7 Bildungsverordnung (BiV) - Leistungsauftrag
Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 BiV · Leistungsauftrag
1. Der Leistungsauftrag umschreibt für die kommunalen und kantonalen Schulen die zu erbringenden Leistungen, die Kompetenzen und den Entscheidungsspielraum sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen. Im Weiteren enthält er die Verantwortlichkeiten, Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Trägerschaft.
2. Die Erteilung eines Leistungsauftrags an die Gemeindeschulen erfolgt durch den Einwohnergemeinderat auf Antrag des Schulrats.
3. Die Erteilung eines Leistungsauftrags an eine kantonale Schule erfolgt durch den Regierungsrat auf Antrag des zuständigen Departements.