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410.1 BIG CH-OW

Art. 79 Bildungsgesetz (BiG) - Kostentragung

Volksschulstufe - Sonderpädagogische Massnahmen im Bereich der Sonderschulung
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Art. 79 BiG · Kostentragung

1. Die Kostentragung der sonderpädagogischen Massnahmen im Bereich der Sonderschulung regelt der Kantonsrat durch Verordnung.

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