410.1
BIG
CH-OW
Art. 63 Bildungsgesetz (BiG) - Gestaltung des Unterrichts
Volksschulstufe - Schulen der Einwohnergemeinde - Bestimmungen für alle Stufen
Art. 63 BiG · Gestaltung des Unterrichts
1. Die Lehrpersonen haben das Recht, im Rahmen des Lehrplans und des Schulleitbilds sowie unter Berücksichtigung anerkannter Methoden und der obligatorischen Lehrmittel, den Unterricht frei zu gestalten.