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410.1 BIG CH-OW

Art. 46 Bildungsgesetz (BiG) - Ergänzende Bestimmungen

Stufenübergreifende Bestimmungen - Schulergänzende Kultur- und Sportangebote
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Art. 46 BiG · Ergänzende Bestimmungen

1. Der Kantonsrat regelt das Mindestangebot der Musikschulen sowie den freiwilligen Schulsport durch Verordnung.

2. ...

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