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410.1 BIG CH-OW

Art. 35 Bildungsgesetz (BiG) - Berufshaftpflicht

Stufenübergreifende Bestimmungen - Lehrpersonen
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Art. 35 BiG · Berufshaftpflicht

1. Der Schulträger schliesst eine Berufshaftpflicht-Versicherung für alle Lehrpersonen ab.

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