Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.1 BIG CH-OW

Art. 29 Bildungsgesetz (BiG) - Beurteilung

Stufenübergreifende Bestimmungen - Lehrpersonen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (133 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 29 BiG · Beurteilung

1. Die Lehrpersonen haben das Recht und die Pflicht, sich regelmässig beurteilen zu lassen.

← Art. 28 BiG Bildungsgesetz (BiG) - Geltungsbereich Art. 30 BiG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →