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410.1 BIG CH-OW

Art. 16 Bildungsgesetz (BiG) - Ergänzende Bestimmungen

Stufenübergreifende Bestimmungen - Allgemeines
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Art. 16 BiG · Ergänzende Bestimmungen

1. Der Kantonsrat regelt die Einzelheiten über die Integrations- und Förderangebote für Fremdsprachige, die schulergänzenden Tagesstrukturen und Angebote, das Schuljahr und die Schulferien sowie den Leistungsauftrag und das Globalbudget durch Verordnung.

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