410.1
BIG
CH-OW
Art. 16 Bildungsgesetz (BiG) - Ergänzende Bestimmungen
Stufenübergreifende Bestimmungen - Allgemeines
Art. 16 BiG · Ergänzende Bestimmungen
1. Der Kantonsrat regelt die Einzelheiten über die Integrations- und Förderangebote für Fremdsprachige, die schulergänzenden Tagesstrukturen und Angebote, das Schuljahr und die Schulferien sowie den Leistungsauftrag und das Globalbudget durch Verordnung.