410.1
BIG
CH-OW
Art. 1 Bildungsgesetz (BiG) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen - Geltungsbereich und Bildungsziele
Art. 1 BiG · Geltungsbereich
1. Dieses Gesetz regelt die Aus- und Weiterbildung auf allen Stufen. Es enthält zudem Bestimmungen über die Schuldienste, die schulergänzenden Angebote sowie die Ausbildungsbeiträge.