Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
330.212 CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über das Disziplinarrecht im Freiheitsentzug - Arrest

Verhängung von Disziplinarstrafen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über das Disziplinarrecht im Freiheitsentzug · Arrest

1. Der Arrest ist in einer Einzelzelle zu vollziehen.

2. Während des Arrests bleibt der Insasse bzw. die Insassin vom ordentlichen Gefängnisbetrieb ausgeschlossen. Insbesondere erhält er bzw. sie weder die in Art. 4 Abs. 1 Bst. c Ziff. 2 dieser Ausführungsbestimmungen erwähnten Erleichterungen noch Aussenkontakt; vorbehalten bleibt der Verkehr mit Behörden und der Rechtsvertretung.

← Art. 4 Ausführungsbestimmungen über das Disziplinarrecht im Freiheitsentzug Geltungsbereich Art. 6 Ausführungsbestimmungen über das Disziplinarrecht im Freiheitsentzug →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →