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Art. 10 Ausführungsbestimmungen über das Disziplinarrecht im Freiheitsentzug - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 10 Ausführungsbestimmungen über das Disziplinarrecht im Freiheitsentzug · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2007 in Kraft.

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