330.212
CH-OW
Art. 10 Ausführungsbestimmungen über das Disziplinarrecht im Freiheitsentzug - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 10 Ausführungsbestimmungen über das Disziplinarrecht im Freiheitsentzug · Inkrafttreten
1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2007 in Kraft.