330.212
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über das Disziplinarrecht im Freiheitsentzug - Geltungsbereich
Geltungsbereich und Zweck
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über das Disziplinarrecht im Freiheitsentzug · Geltungsbereich
1. Diese Ausführungsbestimmungen gelten für das kantonale Gefängnis Sarnen und sinngemäss für die Zellen in Engelberg sowie für das systemische Schul- und Therapieheim Flüeli-Ranft der Stiftung Juvenat der Franziskaner.