330.211
CH-OW
Art. 9 Ausführungsbestimmungen zur Gefängnisordnung - Weitere Bezüge
Tagesordnung
Art. 9 Ausführungsbestimmungen zur Gefängnisordnung · Weitere Bezüge
1. Die Insassen haben die Möglichkeit, folgende Bezüge gegen Entgelt vorzunehmen
a. Briefmarken;
b. Benutzung des Telefons;
c. Miete eines Fernsehers;
d. Zigaretten;
e. Toilettenartikel;
f. Süsswaren und Süssgetränke.