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330.211 CH-OW

Art. 33 Ausführungsbestimmungen zur Gefängnisordnung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 33 Ausführungsbestimmungen zur Gefängnisordnung · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

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