Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
330.211 CH-OW

Art. 32 Ausführungsbestimmungen zur Gefängnisordnung - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 32 Ausführungsbestimmungen zur Gefängnisordnung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Ausführungsbestimmungen über die Aufenthalts- und Verpflegungskosten der Gefängnisinsassen vom 26. November 1991 werden aufgehoben.

← Art. 31 Ausführungsbestimmungen zur Gefängnisordnung Zweck Art. 33 Ausführungsbestimmungen zur Gefängnisordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →