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330.21 CH-OW

Art. 30 Gefängnisordnung - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 30 Gefängnisordnung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Weisungen der Justizdirektion für das Gefängnis Sarnen vom 3. Januar 1971 werden aufgehoben.

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