330.21
CH-OW
Art. 30 Gefängnisordnung - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Art. 30 Gefängnisordnung · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Weisungen der Justizdirektion für das Gefängnis Sarnen vom 3. Januar 1971 werden aufgehoben.