Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
330.21 CH-OW

Art. 29 Gefängnisordnung - Bekanntgabe

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 29 Gefängnisordnung · Bekanntgabe

1. Diese Verordnung ist jedem Insassen zur Kenntnis zu bringen.

← Art. 28 Gefängnisordnung Geltungsbereich Art. 30 Gefängnisordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →