330.111
CH-OW
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug - Aufgaben
Organisation und Aufgaben
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug · Aufgaben
1. Die Dienststelle Straf- und Massnahmenvollzug hat folgende Aufgaben
a. Bewährungshilfe gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuchs;
b. Bewährungshilfe auf Anordnung der Begnadigungsinstanz im Falle bedingter Begnadigung.
2. In allen Fällen arbeitet die Amtsstelle mit andern Amtsstellen, wie Gefängnisverwaltungen, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und Arbeitsamt, sowie mit einschlägigen privaten Institutionen zusammen.