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330.111 CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug - Aufgaben

Organisation und Aufgaben
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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug · Aufgaben

1. Die Dienststelle Straf- und Massnahmenvollzug hat folgende Aufgaben

a. Bewährungshilfe gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuchs;

b. Bewährungshilfe auf Anordnung der Begnadigungsinstanz im Falle bedingter Begnadigung.

2. In allen Fällen arbeitet die Amtsstelle mit andern Amtsstellen, wie Gefängnisverwaltungen, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und Arbeitsamt, sowie mit einschlägigen privaten Institutionen zusammen.

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