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330.111 CH-OW

Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug - Organisation a. Bewährungshilfe für Erwachsene

Organisation und Aufgaben
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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug · Organisation a. Bewährungshilfe für Erwachsene

1. Die Dienststelle Straf- und Massnahmenvollzug ist zuständig betreffend die Bewährungshilfe für Erwachsene. Sie führt einen Bewährungsdienst.

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