330.111
CH-OW
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug - Organisation a. Bewährungshilfe für Erwachsene
Organisation und Aufgaben
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug · Organisation a. Bewährungshilfe für Erwachsene
1. Die Dienststelle Straf- und Massnahmenvollzug ist zuständig betreffend die Bewährungshilfe für Erwachsene. Sie führt einen Bewährungsdienst.