Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
330.111 CH-OW

Art. 19 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2007 in Kraft.

← Art. 18 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug Begriffe

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →