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330.111 CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug - Begriffe

Organisation und Aufgaben
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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug · Begriffe

1. Als Organe der Bewährungshilfe gelten nach diesen Ausführungsbestimmungen die Dienststelle Straf- und Massnahmenvollzug, die Jugendanwaltschaft sowie die einzelnen Betreuer oder Betreuerinnen.

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