330.111
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug - Begriffe
Organisation und Aufgaben
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Bewährungshilfe im Strafvollzug · Begriffe
1. Als Organe der Bewährungshilfe gelten nach diesen Ausführungsbestimmungen die Dienststelle Straf- und Massnahmenvollzug, die Jugendanwaltschaft sowie die einzelnen Betreuer oder Betreuerinnen.