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330.11 StVORP CH-OW

Art. 22c Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Bewährungshilfe (Strafvollzugsverordnung, StVO) - d. Gemeinnützige Arbeit 1. Allgemeines

Straf- und Massnahmenvollzug bei jungen Erwachsenen und Erwachsenen
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Art. 22c Strafvollzugsverordnung, StVO · d. Gemeinnützige Arbeit 1. Allgemeines

1. Die Dienststelle Straf- und Massnahmenvollzug ist für die Durchführung der gemeinnützigen Arbeit zuständig und regelt die Art und Form der vom Gericht angeordneten gemeinnützigen Arbeit.

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