330.11
StVORP
CH-OW
Art. 22c Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Bewährungshilfe (Strafvollzugsverordnung, StVO) - d. Gemeinnützige Arbeit 1. Allgemeines
Straf- und Massnahmenvollzug bei jungen Erwachsenen und Erwachsenen
Art. 22c Strafvollzugsverordnung, StVO · d. Gemeinnützige Arbeit 1. Allgemeines
1. Die Dienststelle Straf- und Massnahmenvollzug ist für die Durchführung der gemeinnützigen Arbeit zuständig und regelt die Art und Form der vom Gericht angeordneten gemeinnützigen Arbeit.