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330.11 StVORP CH-OW

Art. 17a Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Bewährungshilfe (Strafvollzugsverordnung, StVO) - Verweis

Straf- und Massnahmenvollzug bei Jugendlichen - Ergänzende Bestimmungen
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Art. 17a Strafvollzugsverordnung, StVO · Verweis

1. Soweit das übergeordnete Recht oder die vorstehenden Bestimmungen keine abweichende Regelung enthalten, gelten die Art. 2a, 18 - 26 dieses Gesetzes betreffend den Straf- und Massnahmenvollzug bei jungen Erwachsenen und Erwachsenen sinngemäss auch im Straf- und Massnahmenvollzug bei Jugendlichen.

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