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330.11 StVORP CH-OW

Art. 1 Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Bewährungshilfe (Strafvollzugsverordnung, StVO) - Geltungsbereich

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Art. 1 Strafvollzugsverordnung, StVO · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug von Strafen und Massnahmen sowie die Bewährungshilfe, soweit der Kanton Obwalden Vollzugskanton ist oder ihm der Vollzug übertragen wurde.

Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Bewährungshilfe (Strafvollzugsverordnung, StVO) - Geltungsbereich Art. 1a Strafvollzugsverordnung, StVO →

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