330.11
StVORP
CH-OW
Art. 1 Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Bewährungshilfe (Strafvollzugsverordnung, StVO) - Geltungsbereich
Allgemeines
Art. 1 Strafvollzugsverordnung, StVO · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt den Vollzug von Strafen und Massnahmen sowie die Bewährungshilfe, soweit der Kanton Obwalden Vollzugskanton ist oder ihm der Vollzug übertragen wurde.