Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
320.511 CH-OW

Zuständige Behörde

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Obwalden
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

1. Der einsatzleitende Offizier der Kantonspolizei kann die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs gemäss Art. 1 Abs. 1 Bst. d BÜPF anordnen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →