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320.311 CH-OW

Art. 2 Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten - Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte a. Pensum

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Art. 2 Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten · Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte a. Pensum

1. Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte besteht aus

1. Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte: 180-200 Stellenprozent

2. Sekretariat: 100 Stellenprozent

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