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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über Praxen und Spitäler für den Schwangerschaftsabbruch - Kantonsspital

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über Praxen und Spitäler für den Schwangerschaftsabbruch · Kantonsspital

1. Das Kantonsspital Obwalden führt im Sinne von Art. 119 StGB Schwangerschaftsabbrüche durch.

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