310.1
KSTR
CH-OW
Art. 7 Gesetz über das kantonale Strafrecht (kStR) - Schutz von fremdem Eigentum
Besondere Bestimmungen: Nach diesem Gesetz wird bestraft: - Übertretungen gegen das Vermögen
Art. 7 kStR · Schutz von fremdem Eigentum
1. Wer öffentliches oder privates Eigentum verunreinigt oder verunstaltet.
2. ...