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310.1 KSTR CH-OW

Art. 7 Gesetz über das kantonale Strafrecht (kStR) - Schutz von fremdem Eigentum

Besondere Bestimmungen: Nach diesem Gesetz wird bestraft: - Übertretungen gegen das Vermögen
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Art. 7 kStR · Schutz von fremdem Eigentum

1. Wer öffentliches oder privates Eigentum verunreinigt oder verunstaltet.

2. ...

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