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310.1 KSTR CH-OW

Art. 3 Gesetz über das kantonale Strafrecht (kStR) - Übertretungen

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 kStR · Übertretungen

1. Die Übertretungen dieses Gesetzes werden nach den allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches bestraft (Art. 103 ff. StGB).

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