Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
310.1 KSTR CH-OW

Art. 26 Gesetz über das kantonale Strafrecht (kStR) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 26 kStR · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die diesem Gesetz widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben, insbesondere

a. das Gesetz über das kantonale Strafrecht vom 11. Mai 1958;

b. der Regierungsratsbeschluss betreffend den Schutz der öffentlichen Sittlichkeit vom 6. Juni 1952.

← Art. 25a kStR Gesetz über das kantonale Strafrecht (kStR) - Geltungsbereich Art. 27 kStR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →