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310.1 KSTR CH-OW

Art. 15 Gesetz über das kantonale Strafrecht (kStR) - Bettel

Besondere Bestimmungen: Nach diesem Gesetz wird bestraft: - Übertretungen gegen die öffentliche Ordnung
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Art. 15 kStR · Bettel

1. Wer aus Arbeitsscheu oder Gewinnsucht bettelt.

2. Wer Kinder oder Personen, die von ihm abhängig sind, zum Betteln ausschickt.

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