310.1
KSTR
CH-OW
Art. 1 Gesetz über das kantonale Strafrecht (kStR) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 kStR · Geltungsbereich
1. Strafbar im Sinne dieses Gesetzes ist nur eine solche Handlung oder Unterlassung, die zur Zeit der Tat durch die kantonale Gesetzgebung mit Strafe bedroht ist.
2. Diesem Gesetz ist unterworfen, wer im Gebiet des Kantons Obwalden eine strafbare Handlung verübt.