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240.511 CH-OW

Art. 6 Ausführungsbestimmungen zum Lugano-Übereinkommen und zum Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 6 Ausführungsbestimmungen zum Lugano-Übereinkommen und zum Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 1992 in Kraft.

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