Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
220.112 CH-OW

Zuständigkeit

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Obwalden
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Das Kantonsgerichtspräsidium ist die zur Leitung des Vorverfahrens zuständige Behörde.

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