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220.11 EVOR CH-OW

Art. 1 Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über das Obligationenrecht (EV OR)

Zuständige Behörden und Verfahren - Verwaltungsbehörden
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Art. 1 EV OR

1. Der Regierungsrat ist in folgenden Fällen zuständig

a. Feststellung der Normalarbeitsverträge (Art. 324);

b. Erteilung der Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren durch den Lagerhalter (Art. 482);

c. Bewilligung des Vertriebes von Losen ausländischer Lotterien (Art. 515);

d. Genehmigung der Vertragsbestimmungen einer staatlich anerkannten Pfrundanstalt (Art. 522);

e. Genehmigung der Hausordnung von Pfrundanstalten (Art. 524);

f. Aufsichtsbehörde für das Handelsregister (Art. 927);

g. Ausfällung von Ordnungsbussen wegen unberechtigter Ausstellung von Warenpapieren (Art. 1155).

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