220.11
EVOR
CH-OW
Art. 1 Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über das Obligationenrecht (EV OR)
Zuständige Behörden und Verfahren - Verwaltungsbehörden
Art. 1 EV OR
1. Der Regierungsrat ist in folgenden Fällen zuständig
a. Feststellung der Normalarbeitsverträge (Art. 324);
b. Erteilung der Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren durch den Lagerhalter (Art. 482);
c. Bewilligung des Vertriebes von Losen ausländischer Lotterien (Art. 515);
d. Genehmigung der Vertragsbestimmungen einer staatlich anerkannten Pfrundanstalt (Art. 522);
e. Genehmigung der Hausordnung von Pfrundanstalten (Art. 524);
f. Aufsichtsbehörde für das Handelsregister (Art. 927);
g. Ausfällung von Ordnungsbussen wegen unberechtigter Ausstellung von Warenpapieren (Art. 1155).